ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER P2 DIE ZWEITE POST GmbH & Co. KG FÜR BRIEFE UND BRIEFÄHNLICHE SENDUNGEN

Hybridbrief national, Gültig ab 01.11.2016

 

  1. Allgemeiner Teil

1.1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der P2 Die Zweite Post GmbH & Co. KG (im Folgenden „Post“ oder „P2“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Absender“) für Dienstleistungen des „Hybridbrief“ innerhalb Deutschland

1.1.2 Als integrierter Bestandteil dieser AGB gilt die „Hybridbrief“ -Leistungsbeschreibung (im Folgenden „Leistungsbeschreibung“), in dem das Dienstleistungsangebot näher definiert ist.

1.1.3 Bei dieser Leistung handelt es sich nicht um eine Leistung des Universaldienstes im Sinne des Postgesetzes in der jeweils gültigen Fassung (PostG).


1.2 Registrierung, Kündigung

1.2.1 Die Registrierung ist ausschließlich Unternehmen vorbehalten. Für die Registrierung zur Nutzung des Hybridbrief ist eine Geschäftsadresse in Deutschland Voraussetzung; dies gilt auch für Unternehmer, welche natürliche Personen sind. Unternehmen, welche als juristische Personen, Personengesellschaften oder als sonstige rechtsfähige Einrichtungen den Hybridbrief nutzen, müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

1.2.2 Durch den Abschluss der auf www.hybridbrief.de richtigen und vollständigen Registrierung gibt das antragstellende Unternehmen sein Einverständnis zur Einrichtung eines Hybridbrief-Postfaches nach Maßgabe dieser AGB ab.

1.2.3 Die Post behält sich vor, das Einrichten eines Hybridbrief-Postfaches bei Vorliegen wichtiger Gründe abzulehnen, insbesondere wenn

- der Kunde minderjährig oder geschäftsunfähig ist,
- der Kunde die zur Registrierung erforderlichen Daten nicht vollständig oder nicht richtig angibt,
sonst begründete Zweifel zur Identität, Rechtsfähigkeit oder Rechtspersönlichkeit des Kunden bestehen und auch auf entsprechende Aufforderung nicht aufgeklärt werden können,
- begründeter Verdacht des Missbrauchs und/oder Gefährdung eines Kommunikations-, Post- und Beförderungsdienstes sowie damit zusammenhängender Leistungen vorliegt,
- sonstige Umstände vorliegen, die der Post das Eingehen eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unzumutbar machen.
- der Kunde das Hybridbrief-Postfach länger als 6 Monate nicht nutzt;
- der Kunde gegenüber der Post mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist;
- der Kunde wiederholt oder gröblich gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, dieser AGB oder Gesetz verstößt;
- wenn die Voraussetzungen einer Sperre gemäß Punkt ‎6.1.1. bestehen,

1.2.4 Der Kunde kann jederzeit das Hybridbrief-Postfach kündigen, indem der Kunde die Kündigung per E-Mail an hybridbrief@die-zweite-post.de mit dem Betreff „Kündigung“ übermittelt. Die Post kann das Hybridbrief-Postfach kündigen, insbesondere wenn der Kunde schuldhaft in die Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte oder Namensrechte der Post oder Dritter eingreift.

 

1.3 Vertragsverhältnis

1.3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem registrierten Kunden und der Post kommt mit dem Anklicken des Buttons „Sendung zahlungspflichtig verschicken“ zustande.

1.3.2 Entspricht eine Sendung nicht den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung und dieser AGB, insbesondere Punkt 1.6., steht es der Post frei, die Erstellung und Versand der Sendung zu verweigern.

 

1.4 Allgemeine Maßgrenzen

1.4.1 Die Briefsendung soll minimal 1 ein- bzw. doppelseitig bedrucktes A4-Blatt, jedoch maximal 14 doppelseitig bedruckte A4-Blätter beinhalten.

 

1.5 Leistungsumfang

1.5.1 Lettershopleistungen

Die Lettershopleistungen (Druck, Kuvertierung Postfertigung der Sendungen) werden von dem von der Post beauftragten Subunternehmer erbracht.

1.5.2 Beförderung

Die Post befördert nach den Bedingungen dieser AGB adressierte Sendungen, welche entsprechend der Leistungsbeschreibung an die Post elektronisch übermittelt und zur Beförderung in Auftrag gegeben werden. Die elektronische Übermittlung der Inhalte der Sendung in Form des Hochladens erfolgt nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und die Beförderung der erstellten Briefsendungen nach Maßgabe des Punktes 3.

 

1.6 Von der Leistung ausgeschlossene Inhalte bzw. Sendungen

Die Post ist nicht verpflichtet, die vom Kunden hochgeladenen und zur Beförderung in Auftrag gegebenen Inhalte der Sendungen zu prüfen. Sollten diese aber auf Grund ihrer Eigenschaften bzw. Beschaffenheit gegen Gesetze verstoßen, für das Betriebssystem der Post ungeeignet sein und der Post wird dies bekannt, werden diese Sendungen von der Post nicht bearbeitet und von der Beförderung ausgeschlossen.

 

1.7 Ermittlung und Bezahlung von Entgelten

1.7.1 Der Kunde ist verpflichtet, für jede von ihm in Anspruch genommene Leistung der Post nach Maßgabe der jeweils geltenden Preisliste, das ihm im Portal „Hybridbrief“ bekanntgegebene Entgelt nach Wahl der vorgegebenen Zahlungsart zu zahlen.

1.7.2 Die Bezahlung erfolgt bei der Auftragserteilung mittels der von der Post angebotenen Online-Payment Varianten (z.B. Kreditkarten). Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des gewählten Zahlungsmittels zu sorgen.
Eventuell anfallende Überweisungs- und/oder Bankspesen sind vom Kunden selbst zu tragen.

1.7.3 Zugestellte Briefsendungen, die der Post im ungeöffneten Zustand zur Rücksendung an den Absender übergeben werden, müssen nicht mehr freigemacht werden (z.B. nachträgliche Annahmeverweigerung).

1.7.4 Einwendungen gegen die bezahlten Entgelte sind vom Kunden innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum bei der Post schriftlich zu erheben; andernfalls gilt die Entgeltforderung der Post als anerkannt.

 

1.8 Auskünfte über Briefsendungen

1.8.1 Die Post gibt, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich anders bestimmt ist, Auskünfte über Briefsendungen nur dem Absender oder dem Empfänger, wenn der Nachfragende seine Berechtigung glaubhaft macht und die wesentlichen Merkmale der Sendung angibt.

1.8.2 Eine Nachforschung über die Abgabe von Sendungen ist nur für eingeschriebene Briefsendungen innerhalb von 6 Monaten von dem der Aufgabe des Briefes folgenden Tag an möglich.

1.8.3 Informationen und nähere Auskünfte erteilt das Postkundenservice unter der Tel. Nr.: 06105-96778-0.

 

2 Aufgabe

2.1 Nachdem der Kunde den Button „Sendungen zahlungspflichtig verschicken“ angeklickt und auch die Online-Zahlung erfolgreich abgeschlossen hat, wird die Sendung der weiteren Verarbeitung und Beförderung zugeführt.

2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er der Post nach „Sendung zahlungspflichtig verschicken“ und Abschluss der Online-Zahlung zu seiner Sendung erteilt.

2.3 Einschreiben: Einschreiben werden zurzeit im Hybridbrief Portal noch nicht angeboten.

 

  1. Abgabe

Die Abgabe der Briefsendungen erfolgt im Wege der Zustellung (Punkt 3.4).

 

3.1Empfänger

3.1.1Empfänger einer Briefsendung ist die in der Anschrift angegebene (natürliche oder juristische) Person.

3.1.2 Bei Briefsendungen, in deren Anschrift keine natürliche Person angegeben ist, werden an eine Person abgegeben, die kraft Gesetzes, kraft rechtsgeschäftlicher Vollmacht, kraft Postvollmacht oder kraft Anstaltsordnung zur Übernahme berechtigt ist. Der kraft Gesetzes zur Übernahme Berechtigte hat im Zweifelsfall seine Berechtigung gegenüber der Post glaubhaft zu machen.

3.1.3 Für verstorbene Empfänger einlangende eingeschriebene Briefsendungen werden als unzustellbar behandelt, soweit sie nicht an einen Übernahmeberechtigten kraft (Post-) Vollmacht abgegeben werden können. Nicht eingeschriebene Briefsendungen werden an ein geschäftsfähiges Familienmitglied abgegeben, welches mit dem Verstorbenen bis zu seinem Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.

 

3.2 Übernahmeberechtigte

3.2.1 Ist der Empfänger ein Rechtsanwalt oder Notar, dessen Kanzlei von einem Stellvertreter oder Substituten geführt wird, werden für den Empfänger einlangende Briefsendungen an den Stellvertreter oder Substituten abgegeben.

3.2.2 Kraft Anstaltsordnung

Ist der Empfänger einer Anstaltsordnung unterworfen, werden Briefsendungen statt an den Empfänger an die Person abgegeben, die auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Leiter der Anstalt und der Zustellbasis zur Übernahme der für die Angehörigen der Anstalt einlangenden Briefsendungen berechtigt ist.

Weigert sich der Leiter der Anstalt, eine solche Vereinbarung mit der Zustellbasis zu treffen, werden Briefsendungen an Empfänger, die einer Anstalts­ordnung unterworfen sind, nach den sonstigen Bestimmungen der AGB behandelt.

3.2.3 Kraft Postvollmacht oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht

3.2.4 Hat der Empfänger eine Postvollmacht erteilt, können Briefsendungen statt an den Empfänger auch an die laut Postvollmacht übernahmeberechtigte(n) Person(en) abgegeben werden.

Besteht eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht, welche gerichtlich oder notariell beglaubigt wurde, werden die Sendungen gemäß dem Umfang der Vollmacht dem Bevollmächtigen ausgehändigt.

 

3.3 Übernahmebestätigung

3.3.1 Ist die Übernahme bei persönlicher Übergabe einer Sendung zu bestätigen hat dies unter Beifügung von Datum und Unterschrift des Übernehmers zu erfolgen.

3.3.2 Wird die Briefsendung statt an den Empfänger an eine andere Person abgegeben, muss diese ihrer Unterschrift einen Vermerk beifügen, aus dem ihre Übernahmeberechtigung eindeutig erkennbar ist.

 

3.4 Abgabe durch Zustellung

3.4.1 Der Versand der Briefsendungen auf dem Postweg erfolgt ohne Gewähr. Die P2 Die Zweite Post GmbH & Co. KG übergibt den produzierten Auftrag an einen externen Zustelldienst und hat auf die tatsächliche Zustellung keinen Einfluss. Bei Übergabe an die Deutsche Post gelten die AGB der Deutschen Post AG, nachzulesen unter https://www.deutschepost.de/de/a/agb.html.

3.4.2 Die Briefsendungen werden an die auf der Sendung angegebene Abgabestelle zugestellt.

3.4.3 Briefsendungen werden in eine dafür vorgesehene Einrichtung (z. B. Postbriefkasten, Hausbrieffachanlage) eingelegt. Ist die Zustellung in einer solchen Vorrichtung nicht möglich, ist die Anschrift des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder mit Gefahr für den Zusteller verbunden, so wird diese Briefsendung als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt.

 

3.5 Unzustellbare Briefsendungen

3.5.1 Briefsendungen sind unzustellbar, wenn keine Ab­gabe an den Empfänger, Übernahmeberechtigten oder Ersatzempfänger möglich ist.

3.5.2   Unzustellbare Briefsendungen werden an den Absender zurückgesendet, sofern die Adresse des Absenders für Rücksendungen bekannt ist oder der Absender im Zuge einer von der Post durch­geführten Öffnung der Briefsendung ermittelt wer­den kann.

3.5.3   Nicht zurückgesendet werden Briefsendungen die von der Beförderung ausgeschlossen sind.

3.5.4   Briefsendungen gelten insbesondere dann als unzustellbar, wenn

- der Empfänger die Annahme der Briefsendung ver­weigert oder die Übernahmebestätigung nicht leistet;
- nach der Aufgabe festgestellt wird, dass die Briefsendung von der Postbeförderung ausgeschlossen ist;
- die Empfängeradresse ungenau oder unvollständig angegeben ist
- der richtige Empfänger nicht ermittelt werden kann;
- die Empfangsberechtigung nicht nachgewiesen wer­den kann.

 

3.6   Unanbringliche Briefsendungen

3.6.1   Briefsendungen die weder an den Empfänger abge­geben noch an den Absender zurückgegeben wer­den können wer­den als unanbringlich behandelt. Unanbringliche Briefsendungen werden nach Ablauf von sechs Monaten ab Feststel­len der Unanbringlichkeit der Altpapierverwertung zugeführt, wenn sie kei­nen Verkaufswert haben. Anderenfalls werden diese Sendungen versteigert.

3.6.2   Der Absender erklärt sich bei Aufgabe der Briefsendung damit einverstanden, dass unanbringliche Briefsendungen nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist in das Eigentum der Post übergehen. Die Post ist berechtigt, den Inhalt der Briefsendung nach Eigentumsübergang zur Abdeckung sämtlicher Entgelte im Zusammenhang mit der ordnungs­gemäßen Beförderung dieser Sendung für den Absender durch Versteigerung zu verwerten.

 

3.7   Schadensfeststellung

3.7.1   Nach der Aufgabe an Briefsendungen wahrgenom­mene Schäden, welche die ordnungsgemäße Abga­be verhindern, werden, soweit dies betrieblich möglich ist, von der Post beho­ben.

3.7.2   Lässt die Art des Schadens eine Beschädigung oder Minderung des Inhalts vermuten, wird der Umfang des Schadens nach Möglichkeit im Beisein des Ab­senders oder des Empfängers festgestellt.

3.7.3   Der Empfänger kann die Schadensfeststellung ver­langen, wenn er bei der Übernahme Schäden an ei­ner Briefsendung wahrnimmt. Wenn der Schaden anlässlich eines Zustellversuches vom Ersatzempfän­ger wahrgenommen wird, wird ihm die Briefsendung nicht ausgefolgt, sondern bei der Benachrichtigungsstelle zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten.

 

 

4   Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht ist bei dem Hybridbrief ausgeschlossen, da diese nach der Spezifikation des Kunden angefertigt wird.

 

5   Haftung

 

5.1   Haftung der Post

5.1.1   Gewährleistung

Das P2 haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des P2 ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der Versand der Briefsendungen auf dem Postweg erfolgt ohne Gewähr. Das P2 übergibt den produzierten Auftrag an einen externen Zustelldienst und hat auf die tatsächliche Zustellung keinen Einfluss.

5.1.2   Der Absender hat nachzuweisen, dass

- er einen Vertrag mit der Post abgeschlossen hat;
- die Post diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsge­mäß erfüllt hat.
- er einen Vertrag mit der Post abgeschlossen hat;
- die Post diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsge­mäß erfüllt hat;
- ein Schaden in einer bestimmten Höhe eingetreten ist;
- der Schaden auf die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch die Post zurückzuführen ist.
- der Inhalt bzw. die Briefsendung unter eines der in Punkt 1.6 angeführten Verbote fällt oder von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden ist.
- der Absender das Hybridbrief-Postfach für rechtswidrige Zwecke und/oder missbräuchlich und/oder sicherheits-/betriebsgefährdend verwendet.

 

5.2   Haftungsausschluss

5.2.1   Aufgrund unterschiedlicher Farbeinstellungen bei Bildschirmen und sonstiger Ausgabemedien kann es beim Drucken der elektronisch übermittelten Inhalte und Briefsendungen zu Farbabweichungen kommen; diesbezüglich ist die Haftung der Post ausgeschlossen.

5.2.2   Die Haftung der Post ist insbesondere ausgeschlos­sen, wenn,

 

5.3 Sonderregelungen für Kaufleute iSd HGB

Für Kaufleute iSd HGB gelten neben den allgemeinen die im Folgenden ge­nannten weiteren Bestimmungen zusätzlich.

5.3.1   Rügepflicht

- Dem Absender stehen Gewährleistungs- und Scha­denersatzansprüche nur zu, wenn Mängel und Ver­zögerungen innerhalb einer Woche nach Abgabe der Briefsendung schriftlich gerügt werden.
- Augenscheinliche Beschädigungen oder Teilverluste sind über die Rügepflicht gem. dem vorigen Absatz hinaus an dem der Abgabe der Sendung folgenden Werktag (ausgenommen Samstag) schriftlich zu rügen.
- Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Schadensmeldung, erlöschen alle Gewährleistungs- und Schaden­ersatzansprüche.
- Neben den in Punkt 5.1.3.2 genannten Voraussetzun­gen muss der Absender zusätzlich das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Post bewei­sen.
- Ersatzansprüche gegen die Post sind vom Absender innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Scha­dens und Schädigers gerichtlich geltend zu machen. In diese Frist wird der Zeitraum zwischen Beginn und Abschluss ei­nes Verfahrens vor der Regulierungsbehörde, bis zu einer maximalen Dauer von drei Monaten, nicht eingerechnet.
- Sind Schaden und Schädiger unbekannt beläuft sich die allgemeine Frist zur Geltendmachung des Schadens auf drei Jahre, gerechnet ab Abschluss des Vertrages mit der Post.

 

5.4    Haftung des Absenders

5.4.1   Der Absender einer Briefsendung haftet der Post für jeden Schaden, der infolge des Hochladens und der Versendung der von ihm übermittelten Inhalte oder Nichtbeachtung der Versandbedingungen dieser AGB entstanden ist. Die Annahme einer solchen Briefsendung durch die Post befreit den Absender nicht von seiner Haftung, es sei denn, der Mangel war bei der Annahme offenkundig.

5.4.2   Der Absender haftet für einen Zeitraum von zwölf Monaten, vom Tag des Hochladens und der Aufgabe der Sendung zur Beförderung, für nicht entrichtete Entgelte sowie für Beträge, welche die Post berech­tigterweise im Zusammenhang mit der ordnungs­gemäßen Leistungserbringung für den Absender ausgelegt hat. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist ist unterbrochen, wenn die Post die nicht entrichteten Entgelte bzw. die oben genannten Beträge innerhalb dieser Frist außergerichtlich gegenüber dem Absender geltend macht.  

5.4.3   Die Post ist berechtigt, zur Sicherung aller Entgeltansprüche der Post, die der Post im Zusammenhang mit der ordnungs­gemäßen Leistungserbringung für den Absender zustehen, die Briefsendung zurückzubehal­ten und nach zwölf Monaten durch öffentliche Versteigerung zu verwer­ten, wenn die Zahlung der auf der Briefsendung la­stenden Entgelte oder Auslagen vom Absender und vom Empfänger verweigert wird.

 

6   Sperre des Hybridbrief-Postfachs

6.1.1   Gründe einer Sperre

Die Post ist berechtigt, das Hybridbrief-Postfach des Kunden zu sperren, wenn einer der folgenden Gründe oder in der Tragweite vergleichbare Gründe vorliegen:

- es liegt einer der Gründe gemäß Punkt 1.‎2.3 vor,
- beim Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten.

6.1.2   Dauer und Folgen einer Sperre

Die Sperre kann seitens der Post jedenfalls solange aufrechterhalten werden, als die Gründe für die Sperre vorliegen; bei Wegfall der Gründe wird die Sperre aufgehoben. Die allfälligen Kosten der Sperre sowie Aufhebung der Sperre werden dem Kunden zur Zahlung vorgeschrieben, sofern er die Sperre zu vertreten hat. Die Post behält sich zudem die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor, der der Post im Zusammenhang mit der Sperre des Hybridbrief-Postfachs und der vom Kunden ausgelösten und zu vertretenden Gründe entstanden ist.

6.1.3   Im Fall der Sperre des Hybridbrief-Postfachs ist jegliche Haftung der Post ausgeschlossen.

 

7   Datenschutz

Die Post verwendet die ihr vom Kunden übermittelten Daten (das sind u.a: Name und Adresse des (der) Empfänger(s), Kreditkartendaten, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Geschäftsabwicklung. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.

 

8   Rechtsweg und Gerichtsstand

8.1.1   Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertragsverhältnis ist das sachlich für die Stadt Mörfelden zustän­dige Gericht.

8.1.2   Für Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnis Für Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen